1. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens, der Altenhilfe sowie des Wohlfahrtswesens und die Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Begleitung und Unterstützung von alten Menschen, Menschen mit Behinderungen oder psychischen Erkrankungen sowie deren Angehörige. 2. Die Gesellschaft verwirklicht diese Zwecke vor allem durch Beratungs-, Betreuungs-, Pflege- und Rehabilitationsangebote jedweder Art. Dazu kann die Gesellschaft Beratungs- und Sozialstationen, Pflegeeinrichtungen, betreute Wohn- und Rehabilitationseinrichtungen, Wohngemeinschaften und ähnliche zweckdienliche Einrichtungen errichten. Gegenstand der Gesellschaft ist insbesondere die Versorgung von Menschen, die aufgrund Ihres Pflege- oder Rehabilitationsbedarfes und/oder ihrer Behinderung zeitlich begrenzt oder dauerhaft nicht selbstständig oder selbstbestimmt wohnen und leben können. Das konkrete diesbezügliche Angebot ist bedarfs- und personenorientiert und kann in stationärer, teilstationärer und ambulanter Form erbracht werden. 3. Ferner kann der Gesellschaftszweck auch verwirklicht werden durch Mittelbeschaffung und Mittelweiterleitung bzw. -zuwendung gemäß § 58 AO zur Förderung der in Absatz 1 genannten Zwecke, soweit diese durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch Körperschaften des öffentlichen Rechts verfolgt werden. Die Förderung kann auch durch die vergünstigte Überlassung von Gütern und Leistungen an andere steuerbegünstigte Körperschaften für deren steuerbegünstigte Zwecke erfolgen. Diese haben die ihnen zugewandten Mittel ausschließlich und unmittelbar für ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden. 4. Der Zweck der Gesellschaft wird verfolgt gemäß dem Selbstverständnis und der Zielbestimmung der Caritas als einer wesentlichen Aufgabe der katholischen Kirche. 5. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte eingehen, die zur Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszweckes dienlich sind. In diesem Rahmen kann die Gesellschaft auch a) eigene Rechtsträger gründen, b) sich an anderen Rechtsträgern beteiligen, c ) Geschäftsbesorgungs- und Kooperationsverträge jeder Art abschließen, d) Hilfspersonen entgeltlich oder unentgeltlich einsetzen, e) Aufgaben ganz oder teilweise durch Dritte wahrnehmen lassen. 6. Die Gesellschaft erwirbt die korporative Mitgliedschaft beim Caritasverband Lünen- Selm-Werne e. V.
Sonstige: Dienstleistungen & Service
Gütertransporte
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