Die Unterstützung der Sozialversicherungsträger in allen Abrechnungsfragen mit Leistungserbringern. Eine Schwerpunkt bilden Fragen des Krankenhauswesens, der Bearbeitung von Krankenhausfällen inkl. Bereitstellung der Krankenhausrechnung zur Zahlung für die Versicherten sowie das Controlling dieser Fälle einschließlich der Auswertungen zur Umsetzung von Handlungsempfehlungen gem. den sozialversicherungsrechtlichen Bestimmungen zur Leistungsgewährung sowie den vertraglichen Regelungen zu Krankenhäusern; insbesondere sind hiervon die Bereiche der stationären Behandlungen, der ambulanten Operation im Krankenhaus sowie der ambulanten Behandlungen im Krankenhaus gem. § 116 b SGB V umfasst. Die Gesellschaft dient der gesetzlichen Aufgabenerfüllung der beteiligten Sozialverischerungsträger (§§ 30 SGB IV, 219 SGB V). Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen errichten, Beteiligungen eingehen sowie alle Maßnahment treffen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck zu fördern.
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