Förderung mildtätiger Zwecke i.S.v. § 53 AO. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Durchführung von humanitären Hilfsprojekten im In- und Ausland. - die Förderung der Hilfe für Flüchtlinge, Vertriebene, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene und Kriegsbeschädigte i.S.v. § 52 Nr. 10 AO. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Durchführung von humanitären Hilfsprojekten im In- und Ausland sowie durch Förderung und Schulung für Hilfsmaßnahmen in Notfällen. - die Förderung der Rettung aus Lebensgefahr i.S.v. § 52 Nr. 10 AO. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Organisation und Durchführung von Rettungswachdiensten und Sanitätsdiensten sowie die Durchführung von Krankentransporten. - die Förderung des Katastrophenschutzes i.S.v. §52 Nr. 12 AO. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Förderungen und Schulungen im Katastrophenschutz.
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