1. Gegenstand des Unternehmens sind der Betrieb, die Unterhaltung und der Ausbau von Verteilungsanlagen für Elektrizität und Gas einschließlich der Wahrnehmung aller dazugehörigen Aufgaben und Dienstleistungen die öffentliche Versorgung mit Wasser und Aufgaben im Bereich der Telekommunikation. Die Gesellschaft kann außerdem weitere Aufgaben der Ver- und Entsorgung und des Nahverkehrs sowie andere kommunale Dienstleistungen übernehmen sowie Dienstleistungen insbesondere für Gesellschaften des SVO-Konzerns erbringen. 2. Die Gesellschaft ist zu allen Maßnahmen und Geschäften berechtigt, durch die der genannte Gesellschaftszweck gefördert werden kann. Sie kann sich im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben, insbesondere der Bestimmungen des Gesetzes über die Elektrizitäts- und Gasversorgung (Energiewirtschaftsgesetz ? EnWG) zur Erfüllung ihrer Aufgaben anderer Unternehmen bedienen, sich an ihnen beteiligen oder solche Unternehmen sowie Hilfs- und Nebenbetriebe erwerben, errichten oder pachten, Unternehmensverträge abschließen sowie Verteilungsanlagen für Elektrizität und Gas pachten oder erwerben. Bei einer weiteren Entwicklung wird der § 108 NGO in der am 1. Mai 2010 gültigen Fassung beachtet.
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