Förderung von Wissenschaft und Forschung, der Erziehung sowie der Volks- und Berufsbildung. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Verbreitung und Weiterentwicklung eines interdisziplinären Ansatzes, der darauf abzielt, Geistes-, Gesellschafts-, Kunst- und Medienwissenschaften zu vertiefen und verbinden (sog. "Liberal Arts") und außerdem in die Forschung zu Nachhaltigkeit und Politik in einer globalisierten Welt einzubringen, etwa durch; a) Maßnahmen der Forschung und Lehre, etwa interdisziplinäre Seminare und Weiterbildungsangebote für Studierende und Wissenschaftler*innen auf Universitäts- und Fachhochschulniveau, sogenannte "Summerschools", internationale Lehrprojekte und Workshops für Studierende, Universitätsangehörige und andere Forscher*innen sowie Beratung öffentlicher und gemeinnütziger Bildungseinrichtungen zur lmplementierung des unter Abs. 3 S. 1 beschriebenen interdisziplinären Ansatzes; b) Maßnahmen der interdisziplinären Ervvachsenenbildung im Sinne von Abs. 3 S. 1, etwa Abend- und Wochenendveranstaltungen, Bildungskooperationen und Kurse an Volkshochschulen oder für andere öffentliche oder gemeinnützige Bildungsträger; c) Maßnahmen zur interdisziplinären Berufs- und Weiterbildung für Pädagog*innen und andere im Bildungsbereich Berufstätige im Sinne von Abs. 3 S. 1, etwa Weiterbildungskurse, Bildungsurlaube in Kooperation mit gemeinnützigen Trägern oder d) Maßnahmen zur Einführung in interdisziplinäre Inhalte und Methoden im Sinne von Abs. 3 S. 1 für SchülerInnen als außerschulisches Bildungsangebot sowie ggf. im Rahmen schulischer Nachmittagsangebote und Projekte; e) Maßnahmen der Bildungsforschung zur Lehre eines interdisziplinären Ansatzes im Sinne von Abs. 3 S. 1, etwa Curriculumsforschung und forschungsbasierte Curriculumsentwicklung, Evaluationen bestehender Studiengänge und anderer Bildungsmaßnahmen, theoretische Bildungsforschung sowie die Mitwirkung an einschlägigen Forschungstagungen und eigene Publikationstätigkeiten bis hin zur Herausgabe von Monographien und einem Online-Journal, wobei der Schwerpunkt im Bereich der Eigenforschung liegt und eventuelle Auftragsforschung für nicht-öffentliche bzw. nicht-gemeinnützige Träger nicht mehr als einen untergeordneten Anteil ausmacht und alle Forschungsergebnisse zeitnah publiziert werden; f) Beschaffung und Weitergabe von Mitteln im Sinne von § 58 Nr. 1 AO zu den Zwecken im Sinne von Abs. 2.
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