A) die Förderung von Wissenschaft und Forschung; b) die Förderung des Umweltschutzes, einschließlich des Klimaschutzes; c) die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens; d) die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit; e) die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern. Die Satzungszwecke werden insbesondere verwirklicht durch a) Die Konzeption und Durchführung von Forschungsvorhaben, Veröffentlichungen, Tagungen, Konferenzen und wissenschaftlichen Austauschforen für Experten aus dem In- und Ausland zum Thema Feministische Außenpolitik, einschließlich feministischer Perspektiven auf die Entwicklungszusammenarbeit und den internationalen Umwelt- und Klimaschutz; soweit in diesem Zusammenhang Stipendien vergeben werden, sind diese in geeigneter Weise öffentlich auszuschreiben und nach transparenten Kriterien zu vergeben; Forschungsergebnisse sind zeitnah zu veröffentlichen. b) Die Initiierung und Durchführung von Maßnahmen (wie etwa Workshops, Tagungen, Veröffentlichungen in Wort, Bild oder anderer Form sowie das Halten von Vorträgen und Präsentationen im In- und Ausland), die das öffentliche Bewusstsein für die Inhalte feministischer Außen-, Entwicklungs- und internationaler Klimapolitik und die Bedeutung einer auf die Gleichberechtigung von Männern und Frauen und die menschliche Sicherheit zentrierten Außen- und Sicherheitspolitik schaffen und schärfen, sowie zur Aufklärung von Entscheidungsträ- gern zu diesen Themen. c) Die Anregung und inhaltliche Vertiefung der gesellschaftlichen Diskussion zum Thema Klima- und Umweltschutz im globalen Kontext durch Veranstaltungen, Veröffentlichungen, Auftritte und die Schaffung medialer Formate zum Austausch von Erkenntnissen und Lösungsansätzen. d) Die kritische Beobachtung und mediale Würdigung aktueller au- ßen-, entwicklungs-, klima- und sicherheitspolitischer Maßnahmen und Entscheidungen unter der Perspektive, inwieweit sie mit den Grundsätzen und Inhalten einer feministischen Außenpolitik übereinstimmen, mit dem Ziel, dass solche Entscheidungen zunehmend mit Blick auf die Gleichberechtigung von Männern und Frauen und die Bedürfnisse der lokalen Gemeinschaften in den Zielländern getroffen werden; e) Veröffentlichungen und andere mediale Formate, die traditionell unterrepräsentierte Stimmen in der Außen-, Sicherheits-, Umwelt- und Entwicklungspolitik, insbesondere Akteure aus Entwicklungsländern und Konfliktregionen, amplifizieren und diesen Stimmen in der Öffentlichkeit und bei Entscheidungsträgern Gehör verschaffen. 2.4 Zur Erfüllung aller ihrer in Absatz 2 genannten Zwecke darf die Gesellschaft mit anderen steuerbegünstigten Körperschaften oder juristischen Personen des öffentlichen Rechts durch gemeinsame Projekte im Sinne von § 58 Nrn. 3 bis 5 AO zusammenarbeiten oder diesen gemäß § 58 Nr. 2 AO Mittel zuwenden.
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