Erwerb, der Besitz, die Vermietung und Verpachtung, die sonstige Nutzung, die Verwaltung, der Verkauf sowie die sonstige Verwertung und Finanzierung der in :WEST FLANK NOORD, Van Sijpesteijnkade, 3521 Utrecht, Niederlande belegenen Studentenwohnheimes, (nachfolgend "Immobilie" genannt). Die Gesellschaft darf weitere Immobilien erwerben und in den Gegenstand des Unternehmens entsprechend Satz 1 einbeziehen. Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die dem Gegenstand des Unternehmens unmittelbar oder mittelbar zu dienen geeignet sind. Ausgenommen sind Geschäfte, die die Institutional Investments-Partners GmbH für das Immobilien-Sondervermögen Bouwfonds European Student Housing Fund nicht ausüben darf. Die Gesellschaft darf andere als die "Immobilie" nur erwerben, soweit es sich um Vermögensgegenstände im Sinne des § 67 Abs. 1 und 2 Satz 1 des Investmentgesetzes handelt und die neu zu erwerbenden Vermögensgegenstände vor ihrem Erwerb vom Sachverständigenausschuss, bestellt für das Immobilien-Sondervermögen Bouwfonds European Student Housing Fund, bewertet werden. Die Gesellschaft darf eine Beteiligung an einer anderen Gesellschaft nicht erwerben.
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