Förderung von Forschung, Lehre, Studium und der Wahrnehmung gesellschaftlicher Verantwortung an den Hochschulen, insbesondere durch - Systementwicklung im Bereich der Hochschulpolitik und Hochschularbeit, - die Herstellung von Transparenz im deutschen und internationalen Wissenschaftssystem, - die Entwicklung von neuen, die Stärken des deutschen und internationalen Wissenschaftssystems unterstützenden Konzepten und Modellen einer leistungsorientierten, wettbewerblichen, aber gleichzeitig auch gesellschaftlich verantwortlichen Führung und Steuerung von Hochschulen, - die Schaffung internationaler Vergleiche sowie die Überprüfung bestehender nationaler Modelle auf ihre Übertragbarkeit auf Hochschulsysteme anderer Länder, - die modellhafte Implementierung von neuen, leistungsorientierten Führungs-, Organisations- und Evaluationssystemen an staatlichen Hochschulen, - die Beratung staatlicher und politischer Institutionen in Fragen der Hochschul- und Bildungspolitik, - die Vermittlung von Erkenntnissen der Hochschulverfassung, Führung, Organisation und Arbeitsweise an deutschen und internationalen Hochschulen, - die Leistung von Diensten gegen Entgelt im Rahmen des § 3 Abs. 3 Satz 1 dieses Vertrages zur Erfüllung der gemeinnützigen Förderungsziele.
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