Gesellschaft hat die Aufgabe, Menschen in unterschiedlichen Lebenslagen zu begleiten, zu unterstützen und zu fördern. Dies geschieht auf der Grundlage des christlichen Menschenbildes und in Verantwortung vor Gott und den Mitmenschen. Die Gesellschaft kann sozial-diakonische Aufgaben in unterschiedlichster Weise wahrnehmen. Dazu können Beratungs- und Hilfeleistungen in unterschiedlichen Organisationsformen vorgehalten werden. Die Gesellschaft verfolgt ausschließich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung in der jeweils gültigen Fassung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 4 AO und die Förderung von Erziehung und Bildung im Sinne des § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch das Betreiben von Freizeittreffs für Kinder unter sozialpädagogischer Betreuung. Ein Schwerpunkt liegt auf der ressourcen- und beziehungsorientierten Arbeit. Die Freizeitgestaltung ist geprägt durch den situativen Ansatz. Kindern und Familien wird durch niederschwellige Freizeit und Bildungsangebote in ihrer Lebenswelt begegnet. Durch partizipative Projektarbeit sollen ihre emotionalen und sozialen Kompetenzen gefördert werden.
Sozialwesen
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