Klassifikation von Schiffen und alle damit zusammenhängenden Dienstleistungen wie: a) die Durchführung von Prüfungsarbeiten im Rahmen der Schiffsklassifikation und deren in regelmäßigen Abständen wiederkehrender Bestätigung. Klassifikationsurkunden und weitere notwendige Dokumente auszustellen, die für die Eintragung ins Schiffsregister erforderlich sind. b) In Vertretung der Regierung der Volksrepublik China oder in Vertretung von Regierungen anderer Länder gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen und Zertifikationen durchzuführen und entsprechende Urkunden zu erstellen. c) Technische Begutachtung von Schiffen und Schiffsteilen. d) Technische Prüfung und Zertifikation von nach China zu exportierenden Schiffsteilen und von Ersatzteilen, die danach in China in Schiffe eingebaut und von der China Classification Society abschließend zertifiziert werden. Ausgenommen sind erlaubnispflichtige Tätigkeiten, insbesondere solche nach der SchiffsbesichtigungsVO- See.
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