Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Berufsbildung, der Behindertenhilfe, des Wohlfahrtswesens sowie die selbstlose Unterstützung von hilfsbedürftigen Personen im Sinne des § 53 Nr. 1 und Nr. 2 AO, die entweder infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind oder deren Bezüge nicht höher sind als das Vierfache des Regelsatzes der Sozialhilfe im Sinne des § 28 SGB XII. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Betrieb und Unterhaltung von Einrichtungen, Angeboten und Diensten zur Förderung der unter Ziffer 2 genannten Zwecke, vor allem durch Unterhaltung und Betrieb des "Hauses Bruderhilfe" in Essen. Dazu gehören unter anderem: a) Hilfen für Menschen in besonders schwierigen Lebenslagen, insbesondere von Suchtkranken und Menschen in finanziellen Notlagen (z. B. durch Betrieb und Unterhaltung des "Therapeutischen Wohnens", Kleingruppentherapie und Indikationsgruppen etc.); b) Hilfen für Menschen, die akut wohnungslos oder von Wohnungslosigkeit bedroht sind (z. B. durch Betrieb und Unterhaltung des "Sozialpädagogischen Wohnens"); c) Hilfen der beruflichen Bildung (z. B. durch Betrieb und Unterhaltung des "Beschäftigungs-und Orientierungszentrums", Beschäftigung in verschiedenen Arbeitsbereichen); d) Hilfen für Menschen in einer akuten Notlage (z. B. durch Betrieb und Unterhaltung eines ambulant Betreuten Wohnens); e) Hilfen für Menschen mit psychischer, seelischer Behinderung und/oder Suchterkrankung (z. B. durch Betrieb und Unterhaltung eines ambulant Betreuten Wohnens, Gruppenangeboten); f) Hilfen für Langzeitarbeitslose und strukturentwöhnte Menschen (z. B. Betrieb und Unterhaltung des "Zentrums für Joborientierung", Beratung und Beschäftigung sowie Arbeitstraining für Langzeitarbeitslose und strukturentwöhnte Menschen). Die Gesellschaft verwirklicht die in Ziffer 2 genannten Zwecke auch im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens mit weiteren steuerbegünstigten Körperschaften, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, vornehmlich mit den zum Gesamtunternehmen "Evangelisch-Freikirchliches Sozialwerk Essen" gehörenden steuerbegünstigten Unternehmen, insbesondere durch das Erbringen von Dienstleistungen jeglicher Art sowie durch die Überlassung von Personal. In den Einrichtungen der Gesellschaft werden regelmäßig Gottesdienste abgehalten. Hilfsbedürftige Personen im Sinne des § 53 AO, die je nach Lebenssituation unterschiedliche Formen der Hilfe benötigen, erhalten Unterstützung im Rahmen von kombinierten Wohn- und Betreuungsangeboten (z. B. Betreutes Wohnen oder andere Wohnformen). Daher kann der Gesellschaftszweck auch verwirklicht werden durch die Beschaffung und Zurverfügungstellung von Wohnraum an den in § 53 AO genannten Personenkreis, insbesondere an ältere, kranke, hilfsbedürftige oder sozial schwache Menschen, die aufgrund besonderer sozialer Probleme Schwierigkeiten bei der Beschaffung von Wohnraum haben und dadurch notleidend sind. Die Gesellschaft ist unter Beachtung der Vorschriften der Abgabenordnung für steuerbegünstigte Körperschaften zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die der Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszwecks dienen. Insbesondere kann sie zu diesem Zweck auch andere vergleichbare Gesellschaften oder Einrichtungen gründen, übernehmen oder sich an ihnen beteiligen sowie alle damit zusammenhängenden Dienst- und Nebenleistungen erbringen. Die Gesellschaft darf auch Zweigniederlassungen errichten.
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