Verwaltung eigenen Vermögens, ausgenommen nach KWG genehmigungspflichtige Geschäfte; die Verwaltung von Wohnungs- und Teileigentum, Mietverwaltung von Objekten und Sondereigentumsverwaltung sowie Dienstleistung rund um die Verwaltung vom Immobilien, wie z. B. der Büro-, Verwaltungs- und Abrechnungsservice. Die Tätigkeit erfolgt für fremde und eigene Immobilien der Gesellschaft; ausgenommen sind genehmigungspflichtige Geschäfte, wie beispielhaft die Maklertätigkeit; Unternehmensberatung (ausgenommen Rechts- und Steuerberatung); Halten und Verwalten von Beteiligungen auf eigenen Namen und eigene Rechnung, nicht als Dienstleistung für Dritte; der außerbörsliche und börsliche Handel von Finanzprodukten sowie sämtliche Geschäfte, welche zu einer Absicherung des eigenen Vermögens der Gesellschaft dienlich erscheinen.
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