(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. (2) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Bildung und Erziehung. (3) Der Zweck wird verwirklicht insbesondere durch den Betrieb von Einrichtungen auf Grundlage der Pädagogik Rudolf Steiners (Waldorfpädagogik). Die Gesellschaft kann insoweit bestehende Einrichtungen übernehmen sowie neue Einrichtungen gründen und betreiben. (4) Die Gesellschaft kann alle Geschäfte betreiben, die zur Erreichung ihres Zweckes geeignet erscheinen bzw. geeignet sind, den Gegenstand des Unternehmens zu fördern. Die Gesellschaft kann sich an ähnlichen Unternehmen beteiligen oder solche erwerben bzw. begründen und deren Geschäftsführung übernehmen. (5) Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Sozialwesen
Unterricht & Erziehung
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