Förderung von Erziehung, Volks- und Berufsbildung (§ 52 Abs. 2 Nr. 7 AO), von Jugend- und Altenhilfe (§ 52 Abs. 2 Nr. 4 AO) sowie von Wissenschaft und Forschung (§ 52 Abs. 2 Nr. 1 AO). Zur Erfüllung dieses Zwecks wird die Gesellschaft insbesondere - den Informationsaustausch zwischen Jugendlichen und jungen Erwachsenen und Unternehmen sowie öffentlichen Einrichtungen fördern, bspw. durch Förderung von beruflichen & akademischen Anschlussmöglichkeiten sowie der Orientierung in einer komplexen Berufsbildungslandschaft, - Bildungsveranstaltungen und Veranstaltungen zur Fort- und Weiterbildung für Menschen mit und ohne Behinderung sowie von Jung und Alt durchführen,die die Teilnehmer*innen in ihrer (Persönlichkeits-)Entwicklung unterstützen, bspw. in Themenbereichen der Pädagogik, Psychologie und Berufsbildung sowie der schulischen & beruflichen Inklusion, - Praxisfelder, Arbeits- und Ausbildungsverhältnisse eröffnen, die unternehmerische Tätigkeiten für Menschen mit und ohne Behinderung ermöglichen, bspw. durch ein ehrenamtliches Netzwerk aus Unternehmen und jungen Menschen, um einen niederschwelligen Einstieg zu ermöglichen, mit dem Ziel beruflicher Orientierung und lnklusion, - Begleitung, Förderung und Erforschung von wissenschaftlichen Projekten und Fragestellungen, sowie die Förderung und Durchführung fremder und eigener Veröffentlichungen, bspw. in Kooperation mit Hochschulen, Universitäten und Partnern der Wirtschaft; Unterstützung wissenschaftlicher Forschungsvorhaben z.B. durch die Vergabe von Stipendien, - Berufswahlorientierung, Studienorientierung und Jugendhilfe anbieten, bspw. durch die Schaffung von Sprechstunden und Vermittlung von Praktika in der örtlichenUnternehmenslandschaft, - Fort- und Weiterbildungen sowie Beratungen und Coachings, insbesondere zu den Themen Inklusion in Schule, Berufswelt und Familienalltag sowie Neue Lernwege anbieten, - Projekte und Initiativen anbieten und fördern, in denen junge Menschen Persönlichkeitsentwicklung erleben sowie unternehmerisches Denken und Handeln selbsttätig erfahren und ausprobieren können, bspw. durch den Aufbau von Schüler und Übungsfirmen. Mit ihren Tätigkeiten verwirklicht die Gesellschaft gemeinnützige Ziele, so wie sie sich aus der Satzung des Vereins Matthias -Claudius- Sozialwerk Bochum e.V. und aus der Satzung der Matthias -Claudius- Stiftung Bochum ergeben. Die Gesellschaft erkennt diese Ziele als für sich verbindlich an.
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