(1) der Betrieb a) einer Wertpapiersammelbank und die Durchführung aller damit verbundenen Aufgaben, einschließlich der Daten- und Informationsübermittlung zwischen Aktionären, Instituten und Emittenten sowie Zurverfügungstellung entsprechender Systeme; b) einer zentralen Buchungs- und Clearingstelle zur Vereinfachung des internationalen Effektengiroverkehrs; c) eines Systems zur Sicherheitenstellung und -verwaltung (Collateral Management). (2) Die Gesellschaft ist auch befugt, als Treuhänderin a) bei der Ausgabe von Investmentzertifikaten der Kapitalanlagegesellschaften sowie bei der Verwahrung und Verwaltung der jeweiligen Fondsvermögen tätig zu werden und b) entsprechend bei der Ausstellung von Zertifikaten für ausländische Aktien mitzuwirken; c) bei der Einführung von ausländischen Aktien zum Handel und zur amtlichen Notierung an in- und ausländischen Wertpapierbörsen mitzuwirken und weitere Aufgaben des Wertpapier- und Börsenwesens wahrzunehmen, die geeignet sind, den internationalen Effektengiroverkehr zu erleichtern; d) für Wertpapier- und Geldsicherheiten oder Forderungen tätig zu werden, die zur Besicherung für Anleihen, die bei der Gesellschaft verwahrt werden, bestimmt sind. (3) Die Gesellschaft ist auch befugt, als Verwahrerin a) von Edelmetallen tätig zu werden, soweit die verwahrten Edelmetalle als Deckungsmasse für Anleihen bestimmt sind, die bei der Gesellschaft verwahrt werden; b) entsprechende Edelmetalle für Institute zu verwahren, die in die Abwicklung der Begebung oder Erfüllung der Anleihen nach den Emissionsbedingungen eingebunden sind; c) Kontrollaufgaben im Bezug auf Lieferansprüche über Edelmetalle auszuüben, die als Deckungsmasse für Anleihen bestimmt sind, die bei der Gesellschaft verwahrt werden und d) von Edelmetallen für Kunden tätig zu werden.
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