A) die Flächenakquise und Flächensicherung, die technische Konzeption, die Planung, die Einholung sämtlicher erforderlicher, öffentlich-rechtlicher als auch sonstiger Genehmigungen, Konzessionen, Zustimmungen und Erlaubnisse, wie etwa Nutzungs-, Netzanschluss-, Direktvermarktungsverträge etc., die für die Errichtung, den Betrieb und die Unterhaltung bzw. Wartung von Photovoltaik- und/oder Windenergieanlagen ihres Zubehörs und ihrer Nebenanlagen maßgeblich sind, b) die Entwicklung, der Erwerb, das Errichten, das Betreiben, die Verwertung, die Verwaltung von Stromproduktionsanlagen, insbesondere aber nicht ausschließlich von Anlagen zur Produktion von Strom aus Sonnen- und/oder Windenergie, c) die Erzeugung und der Verkauf bzw. die Vermarktung von Energie aus dem Betrieb von Photovoltaik- und/oder Windenergieanlagen, d) die Gesellschaft kann uneingeschränkt alle Geschäfte betreiben und Maßnahmen ergreifen, die geeignet sind, den Gesellschaftszweck unmittelbar oder mittelbar zu fördern.
Energieversorgung
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