Förderung der Bildung und des Naturschutzes, indem der Klimaschutz im Inland und Ausland sowie die Nachhaltigkeitsziele der UN Sustainable Development Goals (SDG) gefördert werden. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Durchführung von Projekten im Inland und Ausland zur Minderung von Treibhausgasemissionen, etwa durch Solarenergie-, Wasserkraft-, Biomasse und Energiesparprojekte sowie Waldpflanzaktionen. Projekte in Entwicklungsländern sollen nach Möglichkeit gleichzeitig der Entwicklung in diesen Ländern dienen. Die Durchführung von Maßnahmen der Bildung und Bewusstseinsbildung in Bezug auf den Gesellschaftszweck, insbesondere durch Öffentlichkeitsarbeit wie z.B. Seminare, Workshops, Kampagnen, Internetauftritt. Daneben kann die Gesellschaft auch die ideelle und finanzielle Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften, von Körperschaften des öffentlichen Rechts oder auch von ausländischen Körperschaften zur ideellen und materiellen Förderung der Bildung und des Naturschutzes vornehmen. Die Förderung der vorgenannten Körperschaften wird insbesondere verwirklicht durch Beschaffung von Mitteln durch Spenden für Maßnahmen des Klimaschutzes im Inland und Ausland sowie für die Nachhaltigkeitsziele der UN Sustainable Development Goals (SDG). Der Zweck der Gesellschaft wird auch - entsprechend § 52 Abs. 2 Nr. 7 AO - verwirklicht durch die Herausgabe von Broschüren und Studien oder die Erteilung von Unterricht bzw. die Verbreitung von Ausarbeitungen und von Artikeln, um damit das Bewusstsein der Bevölkerung im Hinblick auf die Bedeutung der Wälder für die Klimastabilisierung zu schärfen und das Wissen der Bevölkerung diesbezüglich zu erweitern. Die Gesellschaft bietet Interessierten die Mithilfe bei der Errechnung der jeweils zu verantwortenden Kohlendioxid-Menge (Strom, Transport, Heizung etc.) an. Die so ermittelte CO2-Größenordnung gibt Anhaltspunkte für die Höhe der finanziellen Zuwendung - diese soll in Projekte im Inland und Ausland zur Minderung von Treibhausgasemissionen, etwa durch Solarenergie-, Wasserkraft-, Biomasse und Energiesparprojekte fließen oder eine zusätzliche Waldfläche ermöglichen, die notwendig ist, um den jeweiligen CO2-Ausstoß - möglichst mehrfach - zu kompensieren. Die Verfolgung der Satzungsgemäßen Zwecke kann auch durch den Einsatz von Hilfspersonen (§ 57 Abs. 1 Satz 2 AO) geschehen. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne der Vorschriften des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung.
Heizung, Klima & Sanitär
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