1.1. Ausschließlicher und unmittelbarer Gegenstand der Gesellschaft ist die Förderung a) der Jugendhilfe b) von Kunst und Kultur c) der Bildung und Erziehung d) mildtätiger Zwecke 1.2. Dies geschieht insbesondere durch 1.2.1. die Planung, Veranstaltung und Förderung von Kinder- und Jugendzirkusprojekten 1.2.2. Kooperationen mit nationalen und internationalen Kinder- und Jugendzirkussen 1.2.3. Kooperationen mit anderen Einrichtungen der Kinder- und Jugendarbeit 1.2.4. Beratung von Einrichtungen und Trägern der Jugendarbeit hinsichtlich der Durchführung von Circus-Projekten 1.2.5. Bewahrung des Kulturguts Circus durch Informationsveranstaltungen 1.2.6. Crossover Projekte mit anderen Kunstformen wie Malerei, darstellende Künste, Musik, usw. 1.2.7. Nachwuchsförderung durch Absolventenshows 1.2.8. Persönlichkeitsbildung durch Stärkung / Vermittlung von Softskills 1.2.9. Förderung der Allgemeinbildung durch themenspezifische Projekte wie Circus und Sprache, Circus und Ernährung, Circus und Naturschutz 1.2.10. Förderung des Demokratieverständnisses junger Menschen 1.2.11. Veranstaltungen für Träger der Altenhilfe oder Menschen in besonderen Lebenslagen 1.2.12. Circusveranstaltungen zum Zwecke des Fundraisings für Projekte 1.3. Die Gesellschaft muss nicht alle Zwecke gleichzeitig und in gleichem Umfang erfüllen.
Sozialwesen
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