Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige, mildtätige sowie kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist a) die Förderung von Wissenschaft und Forschung; b) die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und der öffentlichen Gesundheitspflege, insbesondere die Verhütung und Bekämpfung von übertragbaren Krankheiten, auch durch Krankenhäuser irn Sinne des § 67 AO, und von Tierseuchen; c) die Förderung der Jugend- und Altenhilfe; d) die Förderung von Kunst und Kultur; e) die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe; f) die Förderung des Naturschutzes und der Landschaftspflege im Sinne des Bundesnaturschutzgesetzes und der Naturschutzgesetze der Länder, des Umweltschutzes, des Küstenschutzes und des Hochwasserschutzes; g) die Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten; h) die Förderung der Hilfe für politisch, rassisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer, Förderung des Suchdienstes für Vermisste; i) die Förderung der Rettung aus Lebensgefahr; j) die Förderung des Feuer-, Arbeits-, Katastrophen- und Zivilschutzes sowie der Unfallverhütung; k) die Förderung des Tierschutzes; l) die Förderung der Entwicklungszusammenarbeit; m) die Förderung von Verbraucherberatung und Verbraucherschutz; n) die Förderung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern; o) die Förderung des Schutzes von Ehe und Familie; p) die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger, mildtätiger und kirchlicher Zwecke; q) die Förderung mildtätiger Zwecke durch Unterstützung bedürftiger Personen i. S. d. § 53 AO sowie die Förderung kirchlicher Zwecke i.S.d. § 54 AO.
Unternehmensberatung
Dann haben Sie die Möglichkeit diesen Firmeneintrag ganz einfach zu ergänzen oder zu aktualisieren.