Förderung von Bildung und Erziehung für das Gemeinwohl und im Besonderen von Personen mit oder ohne Behinderungen, mit unterschiedlicher geographischer, ethnischer, regilgiöser bzw. sexueller Orientierung und sozialer Herkunft sowie politischem und wirtschaftlichem Hintergrund durch die Behandlung von institutionellen, gesellschaftlichen und wirtschaftlichen Fragestellungen unter Betonung von Gemeinsinn, Inklusion und sozialer Verantwortung in der Bundesrepublik Deutschland, insbesondere in deutschen Großstädten und den sie umgebenden Regionen. Darüber hinaus führt das Unternehmen Aufgaben der Jugendhilfe nach den §§ 1, 2, 11, 12 und 14 SGBG VIII aus, indem es Bildungsprogramme im schulischen und außerschulischen Bereich für Jugendliche und Heranwachsende konzipiert und durchführt, die die individuelle und soziale Entwicklung zu einer eigenverantwortlichen und gemeinschaftsfähigen Persönlichkeit sowie die Teilhabe und Mitwirkung an gesellschaftlichen Gestaltungsprozessen auf kommunaler, Landes- und Bundesebene stärken und fördern. Der Zweck der Gesellschaft wird insbesondere verwirklicht durch a) Gründung von Studiengruppen und Arbeitskreisen, b) Organisation von Kursen, Vorlesungen, Seminaren und Konferenzen, c) Vorbereitung, Druck, Veröffentlichung und Vertrieb von Broschüren, Büchern und Zeitschriften, sowie den Verleih und die Vorführung von Filmen und anderer audiovisueller Medien, d) Herausgabe von peroidisch erscheinenden Tätigkeitsberichten, e) Zusammenarbeit mit Organisationen und Personen, die in gleicher oder ähnlicher Weise tätig sind, darunter Schulen aller Schulformen, Träger der Jugendhilfe und Jugendverbände und f) die Gründung und den Betrieb unselbständiger örtlicher und regionaler Geschäftsstellen mit gleicher Zielsetzung und durch die Leitung, Beratung und anderweitige Unterstützung dieser Geschäftsstellen. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche, sondern ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts Steuerbegünstigte Zwecke der Abgabenordnung, insbesondere im Sinne des § 52 Absatz 2 Ziffer 7. der Abgabenordnung. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
Unterricht & Erziehung
Zeitungen und Zeitschriften
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