(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts \"Steuerbegünstigte Zwecke\" der Abgabenordnung. (2) Zwecke der Gesellschaft sind 1. die Förderung von Verbraucherberatung und -aufklärung; 2. die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung; 3. die Förderung der Jugend- und Altenhilfe; 4. die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke. (3) Die Zwecke der Gesellschaft werden insbesondere durch folgende Tätigkeiten verwirklicht, die ihren Gegenstand bilden: 1. Die Durchführung von Informations- und Bildungsveranstaltungen zur Aufklärung über die strukturelle Verschwendung von werthaltigen Lebensmittelressourcen in unserem Lebensmittelproduktions- und -wirtschaftssystem wie auch dem individuellen Konsumverhalten, insbesondere ihre Ursachen, Ausmaß und Auswirkungen auf Ökonomie, Gesellschaft, Umwelt und Individuum, und zum Aufzeigen von Vermeidungslösungen auf gesellschaftlicher Ebene als auch auf Ebene des individuellen Verbraucherkonsums (zu Abs. 2 Nr. 1); 2. Die Durchführung von theoretischen und praktischen Aus- und Weiterbildungsformaten, Workshops und Coachings für alle Teile der Bevölkerung zur Vermeidung von Lebensmittelverschwendung durch die Rettung von Lebensmitteln, zu deren Verzehrbarkeit und Verarbeitung zu gesunden Mahlzeiten aber auch zu Ernährungskunde im Allgemeinen, sofern entgeltlich im Rahmen eines Zweckbetriebs (zu Abs. 2 Nr. 1 und 2); 3. Die Verbreitung der in Nr. 1 und 2 genannten Informations- und Bildungsinhalte durch analoge und digitale Medienformate, sofern entgeltlich im Rahmen eines Zweckbetriebs (zu Abs. 2 Nr. 1 und 2); 4. Die Vermittlung von Kompetenzen in Küche und Hauswirtschaft, insbesondere der Lebensmittelverarbeitung und Speisenzubereitung, und damit Ermächtigung zur vollwertigen und gesunden Ernährung auf Grundlage frischer Lebensmittel für alle Personen, speziell aber Junge, Alte sowie auch körperlich, seelisch oder sozial Hilfsbedürftige (zu Abs. 2 Nr. 2 und 3); 5. Die Schaffung eines Begegnungsorts für sozialen Austausch insbesondere für junge und alte Menschen verschiedenster sozialer und kultureller Herkunft, um einander kennenlernen, treffen, sich austauschen und Zeit miteinander verbringen zu können, damit Teilhabe am Leben der Gemeinschaft zu ermöglichen und sozialer Vereinsamung entgegenzuwirken (zu Abs. 2 Nr. 3); 6. Die Vermittlung und organisatorische Betreuung von Ehrenamt in der Rettung und Verarbeitung von Lebensmitteln (zu Abs. 2 Nr. 4); 7. Die Schaffung einer Plattform mit Modelcharakter für bürgerschaftliches Engagement zugunsten gemeinnütziger und mildtätiger Zwecke durch Vorleben, Aktivieren, Netzwerkbildung und Fördern von Selbstwirksamkeit und Gestaltungskraft jedes:r Einzelnen sowie der offenen und gleichen Gemeinschaft als Ganzes (zu Abs. 2 Nr. 4).
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