Vermittlung von Versicherungen, Bausparverträgen, Darlehen, Immobilien-, Schiffsbeteiligungs- und Zweitmarkt- Lebensversicherungsfonds. Ferner erbringt das Unternehmen als einzige Finanzdienstleistung die Anlage- und Abschlussvermittlung sowie die Anlageberatung im Sinne von § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1, 1a und 2 KWG von bzw. in Bezug auf Anteile(n) an Investmentvermögen, die von einer inländischen Kapitalanlagegesellschaft oder Investmentaktiengesellschaft ausgegeben werden dürfen, für die in § 2 Abs. 6 Satz 1 Nr. 8 KWG genannten Unternehmen. Bei der Erbringung dieser Finanzdienstleistungen ist das Unternehmen nicht befugt, sich Eigentum oder Besitz an Geldern oder Anteilen von Kunden zu verschaffen. Sondervermögen mit zusätzlichen Risiken nach § 112 des Investmentgesetzes (sog. "Single-Hedgefonds") werden nicht vermitttelt.
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