1.Die Förderung der Berufsbildung. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch Unterhaltung einer Berufsfachschule für Kosmetik und einer Fachoberschule für Pflege und Gesundheit. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Die Umsetzung des Satzungswecks erfolgt entsprechend der niedersächsischen Schulgesetzgebung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig, sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Demzufolge werden die zum Besuch erforderlichen Schulgebühren allein unter dem Gesichtspunkt der Kostendeckung festgesetzt und von der Gesellschaft erhoben. Die Gesellschaft ist berechtigt, sämtliche zur Erreichung des Unternehmensgegenstandes zweckdienlichen Geschäfte durchzuführen. Ferner ist die Gesellschaft berechtigt, sich an Gesellschaften gleicher oder ähnlicher Art zu beteiligen und gleichartige Unternehmen zu erwerben. Sie darf Zweigniederlassungen errichten. Die vorgenannten Berechtigungen werden nur eingeräumt, sofern dabei die Grundsätze der Gemeinnützigkeit beachtet werden. 2. Es darf keine Person durch Ausgaben, die dem Zweck der Gesellschaft fremd sind, oder durch unverhältnismäßig hohe Vergütungen begünstigt werden.
Hochschulen, Fachhochschulen und Universitäten
Berufliche Schulen
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