Beratung von Unternehmen, insbesondere, aber nicht ausschließlich, neu gegründeten Unternehmen zur Verwirklichung innovativer Geschäftsideen (\"Start-ups\"), und die Tätigkeit eines Finanzintermediärs bei der Vermittlung von Finanzierungsmöglichkeiten für und Beteiligungen an Unternehmen im vorstehenden Sinne, das Halten, das Verwalten und das Veräußern von Beteiligungs- und Projektgesellschaften - insbesondere, aber nicht ausschließlich solchen, die ihrerseits Beteiligungen an neu gegründeten Unternehmen zur Verwirklichung innovativer Geschäftsideen erwerben, halten, verwalten und veräußern -, einschließlich der Übernahme der Stellung einer persönlich haftenden Gesellschafterin in Kommanditgesellschaften, sowie ferner das Erbringen damit zusammenhängender Dienstleistungen und schließlich auch der Erwerb, das Halten, das Verwalten und das Veräußern von Beteiligungen im vorstehenden Sinne selbst. Ausdrücklich ausgeschlossen ist die Anlagevermittlung im Sinne des § 1 Abs. 1a Satz 2 Nr. 1 des Gesetzes über das Kreditwesen (Kreditwesengesetz - KWG). Die Vermittlungstätigkeit erstreckt sich somit nicht auf Finanzinstrumente nach § 1 Abs. 11 KWG (Aktien, Vermögensanlagen im Sinne des § 1 Abs. 2 des Vermögensanlagengesetzes, Schuldtitel, sonstige Rechte, Anteile an Investmentvermögen im Sinne des § 1 Abs. 1 des Kapitalanlagegesetzbuchs, Geldmarktinstrumente, Devisen und Rechnungseinheiten sowie Derivate). Darüber hinaus sind Wertpapierdienstleistungen allein oder zusammen mit Wertpapiernebendienstleistungen oder Nebengeschäften im Sinne des Gesetzes zur Beaufsichtigung von Wertpapierinstituten (Wertpapierinstitutsgesetz - WpIG) und alle sonstigen Tätigkeiten, die einer Genehmigung oder Erlaubnis bedürfen, ausgeschlossen.
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