Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstige Zwecke" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Bildung und Erziehung sowie von Kunst und Kultur. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklich durch fachliche Information und Unterstützung der audiovisuellen Fachkreise über und im Rahmen von audiovisuellen Fördersystemen der Europäischen Gemeinschaft und ebensolchen nationalen Fördersystemen. Es werden hierzu die Informationen über europäische Förderprogramme für den audiovisuellen Sektor, insbesondere des Creative Europe Programms der Europäischen Gemeinschaft, gesammelt, systematisiert, dokumentiert und an die audiovisuellen Fachkreise weitergegeben. Zu diesem Zweck werden unter anderem ständige Informationsdienste bereitgehalten und Informationsveranstaltungen durchgeführt bzw. für Präsenz auf relevanten regionalen, nationalen und internationalen audiovisuellen Veranstaltungen Sorge getragen. Die Gesellschaft veröffentlicht und verteilt die Publikationen der Europäischen Gemeinschaft über ihre Medien- und Kulturprogramme und sorgt in enger Zusammenarbeit mit der Europäischen Kommission für eine optimale Verbreitung der Öffentlchkeitsarbeit über die audiovisuelle und kulturelle Politik der Europäischen Gemeinschaft.
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