(1) Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnittes,,Steuerbegünstigte Zwecke' der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Jugendhilfe und Altenhilfe, die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung, die Förderung von bürgerschaftlichem Engagement, Förderung der Hilfe für Behinderte, sowie die Förderung von Kunst und Kultur (gemäß AO §52 & §53). (2) Der Gegenstand und Zweck der Gesellschaft wird insbesondere durch folgende Tätigkeiten verwirklicht: a) Gründung, Betreuung und Betreiben von kulturellen Begegnungsstätten b) Gründung, Betreuung und Betreiben von Jugendbildungsstätten c) Gründung, Betreuung und Betreiben von Ehrenamts-Akademien d) Planung, Durchführung und Abrechnung von Kinder- & Jugendfreizeiten e) Durchführung von außerschulischen Bildungsmaßnahmen und erlebnispädagogischen Angeboten f) Kaffee/Restaurant/Mensa Betrieb, insbesondere in Form eines Bauwagenbistros als SchülerInnen-Café g) Gründung, Betreuung und Betreiben von inklusiven Arbeitsstätten nach SGB III h) Bereitstellung und Vermietung von Räumlichkeiten, sowie Materialvermietung für Projekte der Jugendhilfe, Bildung, Kunst und Kultur i) Dienstleistungsangebote für Organisationen und Bildungseinrichtungen j) Gründung, Betreuung und Betreiben von Kindertagesstätten und Einrichtungen der Jugendhilfe nach SGB VIII.
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