Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung des Völkerverständigungsgedankens, die Förderung des demokratischen Staatswesens sowie die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten der vorgenannten Zwecke, im Sinne von § 52.13/24/25 der Abgabenordung. Die Förderung des Völkerverständigungsgedankens wird innerhalb der Tätigkeiten der Gesellschaft insbesondere gesichert durch: Einbezug von TeilnehmerInnen verschiedener Nationalitäten in die Mehrheit sämtlicher Aktivitäten (hier insbesondere Teilnehmerinnen aus Ukraine, Belarus, Russland); Förderung von Kontakten zwischen Beteiligten aus Deutschland, weiteren Ländern sowie den TeilnehmerInnen aus Ukraine, Belarus, Russland; Entwicklung von Verstehen der jeweils anderen Umstände und Realitäten; die Förderung des demokratischen Staatswesens wird innerhalb der Tätigkeiten der Gesellschaft insbesondere gesichert durch: Einbezug der grundlegenden Eigenschaften der Offenen Gesellschaft als Fundament für alle Tätigkeiten der Gesellschaft, bei der Auswahl der zu bearbeitenden Thematiken sowie der Auswahl der beteiligten Personen, Referenten, Gesprächspartner; hierbei seien beispielhaft genannt "Erinnerungskultur in der Offenen Gesellschaft", "Politik von Unten in der Offenen Gesellschaft", "Fußball-Fankultur in der Offenen Gesellschaft". Die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten der vorgenannten Zwecke wird innerhalb der Tätigkeiten der Gesellschaft insbesondere gesichert durch: eine Ausrichtung der allermeisten Aktivitäten der Gesellschaft auf Motivation der TeilnehmerInnen sich in den jeweiligen Herkunftsländern selber zu engagieren und aktiv zu werden. Die Aktivitäten der Gesellschaft zur Erreichung der genannten Zwecke umfassen: Projekte, Seminare, Workshops und Begegnungen. Hierbei besteht ein Schwerpunkt auf Teilnehmer, Projektpartner und Projekte aus Osteuropa (EU Östliche Partnerschaft plus Russland), keinesfalls jedoch ausschließlich. Gleichsam sollen die Erfahrungen der Osteuropäer nutzbar gemacht werden, um deutschen Partnern und Personen die Bedeutung, Verwundbarkeit und Werthaftigkeit der verschiedenen Elemente einer Offenen Gesellschaft (wieder näher) vor Augen zu führen. Die Gesellschaft führt alle Projekte, Maßnahmen, Aktivitäten generell in Eigenregie durch. Zu bestimmten Projekten können Kooperationen (Gemeinschaftsprojekte) eingegangen werden; hierbei ist grundsätzlich sicherzustellen, dass Mittel der Gesellschaft jeweils nur für den eigenen Projekt-Teil verausgabt werden. Kooperationspartner der Gesellschaft dürfen nur dann Mittel der Gesellschaft erhalten, wenn sie selber gemeinnützig oder Körperschaften des öffentlichen Rechts sind.
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