Betrieb von Schnellrestaurants, Handel mit Gastronomiestandorten, Restaurantbetrieben, Lebensmitteln und schockgefrorenen Lebensmitteln, Gastronomiezubehör und -möbel, sowie die Verwaltung eigenen Vermögens. Die Gesellschaft kann Zweigniederlassungen und Tochtergesellschaften im In- und Ausland errichten oder mit dem Unternehmensgegenstand verwandte Unternehmen erwerben und sich an anderen Unternehmen im In- und Ausland beteiligen. Sie kann im In- und Ausland Grundeigentum sowie Urheberrechte, Patente und Lizenzen aller Art erwerben, belasten, veräußern oder verwalten, Finanzierungen für eigene oder fremde Rechnung vornehmen sowie Garantien und Bürgschaften für Tochtergesellschaften und Dritte eingehen. Die Gesellschaft darf Zweigniederlassungen im In- und Ausland errichten. Die Gesellschaft kann auch die Geschäftsführung und die persönliche Haftung in Kommanditgesellschaften übernehmen. Die Gesellschaft ist berechtigt, alle dem Unternehmensgegenstand dienenden Maßnahmen zu treffen. Die Gesellschaft wird auf unbestimmte Zeit errichtet.
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