Wirtschaftliche und strategische Beratung von Utnernehmen sowie die Beteiligung an Unternehmen im In- und Ausland.Die Gesellschaft ist befugt, auf dem vorbezeichneten Geschäftsfeld sowie in verwandten Bereichen Unternehmen zu errichten, zu erwerben, zu mieten, zu pachten ode rzu leasen. Sie kann ihren Gegenstand ganz oder teilweise mittelbar durch andere mit ihr verbundene Unternehmen verwirklichen. Hierzu gehört auch die Wahrnehmung von leitungsfunktionen innerhalb eines Unternehmensverbundes oder Konzerns. Zur Leitung gehört dabei auch die konzerninterne Zuordnung von Führungs- und Tochtergesellschaften sowie die Gründung, der Erwerb und die Veräußerung von anderen Gesellschaften und Unternehmen, Unternehmensgruppen und Unternehmensbeteilgiungen und die Beteiligung an anderen Unternehmen sowie der Abschluss von Unternehmens- und Interessengemeinschaftsverträgen. Die Geselslchaft ist befugt, Zweingiederlassungen im In- und Ausland zu errichten. Die Gesellschaft ist ferner zu allen Maßnahmen und Handlungen berechtigt, die dem Gegenstand des Unternehmens zu dienen geeignet sind. Sie kann sich bei Unternehmen, an denen sie mehrheitlich beteiligt ist, im Einzelfall auch allein auf die Verwaltung der Beteiligung beschränken.
Unternehmensberatung
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