Förderung der Berufsbildung und Erziehung sowie die Förderung der Jugend- und Altenhilfe. Der Satzungszweck wird insbesondere durch folgende Maßnahmen verwirklicht, die den Gegenstand des Unternehmens bilden: a) Vorbereitung, Organisation und Durchführung von Lehrgängen, Vortragsveranstaltungen und sonstigen Aus- und Weiterbildungsveranstaltungen; b) Entwicklung und Produktion von Lernmitteln für die Aus- und Weiterbildung; c) Organisation und Durchführung von praxisbegleitenden Bildungsmaßnahmen zur Berufsausbildung; d) Betrieb von Wohnheimen, in denen Auszubildende und andere Bildungsteilnehmer während der Aus- und Weiterbildungsmaßnahmen untergebracht und betreut werden; e) Vorbereitung, Organisation und Durchführung von besonderen Veranstaltungen für alte Menschen, um diesen die Möglichkeit zu geben, auch im fortgeschrittenen Alter am gesellschaftlichen und kulturellen Leben teilzunehmen; f) die Förderung und Durchführung von Projekten und Maßnahmen auf den genannten Gebieten. Die genannten Maßnahmen müssen weder gleichzeitig noch in gleichem Umfang verwirklicht werden. Die Gesellschaft kann weitere Projekt und Maßnahmen zu Förderung des Satzungszwecks entwickeln und durchführen.
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