Förderung der Kinder- und Jugendhilfe, die Förderung des Wohlfahrtswesens, die Förderung mildtätiger Zwecke und die Förderung des bürgerschaftlichen Engagements. Dabei wird der gemeinnützige Gesellschaftszweck verwirklicht durch die Förderung und Durchführung von Projekten der Kinder- und Jugendhilfe, wie zum Beispiel Betreuungs- und Beratungsprojekte, Kinderbetreuungseinrichtungen; Sport- und Freizeitprojekte; kulturelle, musische und künstlerische Projekte, Veranstaltungen, Workshops; Erziehungs- und Bildungsmaßnahmen, Kurse, Workshops, Berufsberatung und Fördermaßnahmen; lokale und regionale Veranstaltungen und Projekte zur Heimatkunde, Integrationsprojekte; Projekte zu besonderen Anlässen wie Weihnachten, Ostern oder zum Schulbeginn; Initiativen und Aktionen zur Gewinnung bürgerschaftlichen Engagements. Der mildtätige Gesellschaftszweck wird insbesondere durch die Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind, bzw. deren wirtschaftliche Lage aus besonderen Gründen zu einer Notlage geworden ist, verwirklicht.
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