Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die ideelle und finanzielle Förderung von Kunst und Kultur. Der Gesellschaftszweck wird verwirklicht durch die ideelle und/oder materielle Unterstützung zur Durchführung von kulturellen Veranstaltungen und Kunstvorhaben auf dem Gebiet der Kunst- und Kulturarbeit. Insbesondere geschieht dies durch Projektentwicklung und -umsetzung sowie durch die Fördergeldbeantragung und Spenden-Akquise und die Bereitstellung von Sach- und Geldmitteln. Kunstvorhaben der Gesellschaft finden online und offline - mit entsprechendem Dokumentationsmaterial/Werken jeglicher Art (online und offline) - statt. Hierfür erstellt die Gesellschaft selbst durch die Beauftragung von Freien Mitarbeiter*innen Werke in allen künstlerischen Bereichen, programmiert Kulturveranstaltungen von Künstler*innen um Veranstaltungen/Aktionen zu schaffen, die dem gemeinnützigen Zweck dienen und dessen Erreichen unterstützen. Zusätzlich zu Kunstvorhaben erfolgt ein Vermittlungsprogramm, um die Ziele der Gemeinnützigkeit zu kommunizieren und zu verbreiten.
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