Betrieb eines oder mehrerer Medizinischer Versorgungszentren im Sinne des § 95 Absatz 1 SGB V, das durch angestellte Zahnärzte und/oder Vertragszahnärzte sowie weiteres Personal an der zahnärztlichen sowie sonstigen medizinischen Versorgung privat versicherter, gesetzlich versicherter und sonstiger Patienten - insbesondere unter Beachtung der damit verbundenen Verpflichtungen gemäß der §§ 9 und 10 dieser Satzung - teilnimmt. Dies schließt alle hiermit im Zusammenhang stehenden Tätigkeiten und Maßnahmen, gleich ob mittelbar oder unmittelbar der Versorgung dienend, mit ein. Die Gesellschaft ist zu allen Geschäften und Maßnahmen berechtigt, die unmittelbar oder mittelbar der Erreichung oder Förderung des Gesellschaftszwecks dienen und die mit den jeweils geltenden vertragszahnarztrechtlichen, sonstigen gesetzlichen und berufsrechtlichen Bestimmungen vereinbar sind. Zu diesem Zweck kann sich die Gesellschaft auch an anderen Gesellschaften beteiligen und Zweigniederlassungen und weitere Betriebsstätten gründen.
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