Verwaltung im Sinne des § 17 KAGB von inländischen geschlossenen Alternativen Investmentfonds (AIF), bei denen es sich ausschließlich um Spezial-AIF im Sinne des § 1 Absatz 6 KAGB handelt, auf Grundlage einer Registrierung nach § 44 Abs. 1 i. V. m. § 2 Abs. 4 KAGB. Sie darf ferner mit der kollektiven Vermögensverwaltung im Zusammenhang stehende Ergänzungs- und Hilfsgeschäfte erbringen, sofern es sich dabei nicht um Tätigkeiten i. S. d. § 20 Abs. 3 KAGB handelt. Die Deutsche Forst Invest GmbH beteiligt sich an Unternehmen, sofern der Geschäftszweck des Unternehmens gesetzlich oder satzungsmäßig im Wesentlichen auf die Geschäfte ausgerichtet ist, welche die Deutsche Forst Invest GmbH selbst betreiben darf, sowie am eigenen Investmentvermögen. Im Übrigen beteiligt sie sich an Unternehmen und Investmentvermögen ausschließlich zur Anlage eigenen Vermögens. Die Deutsche Forst Invest GmbH beteiligt sich nur an Unternehmen und Investmentvermögen, sofern ihre Haftung aus der Beteiligung durch die Rechtsform des Unternehmens beschränkt ist.
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