1) Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Bildung und Erziehung, der beruflichen Bildung, der Jugendhilfe, der Entwicklungshilfe und der Völkerverständigung sowie der Behindertenhilfe und des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten der vorgenannten steuerbegünstigten Zwecke. 2) Bei der Erfüllung ihrer Zwecke ist die Gesellschaft sowohl fördernd (im Sinne des § 58 Nr. 1 AO) als auch selbst unmittelbartä- tig. 3) Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch: a) die Identifizierung, Förderung und Verbreitung erfolgreicher Projektpraxis im Bereich ihrer Satzungszwecke; zu diesem Zweck sammelt die Gesellschaft private und öffentliche Mittel b) die Durchführung eigener Projektaktivitäten in den genannten Bereichen: - Bildung und Erziehung: z.B. Begleitprogramm zur Entwicklung von Ganztagsschulen, Förderprogramm an der Schnittstelle von Kita und Grundschule \"PONTE\", Schulpartnerschaften - Berufliche Bildung: z.B. Programme zur Berufsfrühorientierung, Schülerfirmen. Die Förderung der beruflichen Bildung erfolgt auch durch Hilfen zur Selbsthilfe bei der Berufswegeplanung Jugendlicher. Hierzu zählt auch die Hilfe bei der Planung beruflicher Karrieren als Selbständige. Die Gesellschaft bietet dabei keine unternehmensberaterischen Dienstleistungen an, soweit sich diese auf Werkleistungen beziehen (Erstellung von Businessplänen, banküblichen Kreditunterlagen, Marktrecherchen etc.), sondern zielt auf die Befähigung Jugendlicher, die für ihr berufliches Fortkommen erforderlichen Planungs- und Umsetzungsprozesse selbst zu gestalten. Hierzu zählt auch die Unterstützung und die Vergabe materieller Hilfen für Personen, die dem in § 53 AO genannten Personenkreis angehören. Diese Hilfen sollen ausschließlich der Entwicklung beruflicher Perspektiven innerhalb wie außerhalb von Beschäftigungsverhältnissen dienen. - Jugendhilfe: z.B. Schülerclubs, Programme zur Förderung von Schulsozialarbeit - Entwicklungshilfe: z.B. Projekte zur Kinder- und Jugendhilfe in Entwicklungsländern - Völkerverständigung: z.B. trinationales Schülerclubprogramm, deutsch-polnisches Youth Bank Projekt. - Behindertenhilfe: Durch die Begleitung und Unterstützung von Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigungen im Sinne des SGB IX (Teilhabe- und Förderbedarf). Die Gesellschaft unterstützt im Rahmen ihrer programmatischen Arbeit die Selbstwirksamkeit und Teilhabechancen der Zielgruppe, indem sie ihre Bedarfe ermittelt und darauf basierend Angebote für sie schafft. Beispielsprogramme: inklusive Arbeitswelt, Gemeinsam Klasse - Inklusion macht Schule, Think Big, UCount. c) Zuwendungen, die der Gesellschaft unter der Auflage zuflie- ßen, nicht die Mittel selbst, sondern nur die Erträge daraus zu verwenden, wachsen dem Gesellschaftsvermögen zu. d) Die Deutsche Kinder- und Jugendstiftung GmbH mit Sitz in Berlin verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts \"Steuerbegünstigte Zwecke\" der Abgabenordnung. Die Gesellschaft ist selbstlos tä- tig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 4) In der Umsetzung ihrer steuerbegünstigten Satzungszwecke wirkt die Gesellschaft mit ihren Tochtergesellschaften TU11 Verwaltungsgesellschaft mbH.
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