Die Genossenschaft ist ein personenbezogener, von kollektiver Selbsthilfe getragener Förderwirtschaftsverein. Das genossenschaftliche Leitbild beinhaltet dabei, dass sich die gemeinsame Selbsthilfe mittels des genossenschaftlichen Gemeinschaftsunternehmens in möglichst viel Selbstverwaltung und Selbstverantwortung vollziehen soll. Die Ausrichtung der wirtschaftlichen Tätigkeit der Genossenschaft an der Mitgliederförderung lässt sich betriebswirtschaftlich als Daueraftrag der Mitglieder an den Geschäftsbetrieb verstehen. Daraus lässt sich eine Verpflichtung der Genossenschaft ableiten, sich fortwährend den wandelnden Bedürfnissen der Mitglieder anzupassen. Langfristig bewirkt die Förderung eine Existenzsicherung der Mitglieder. (2 Die Genossenschaft bedient sich dazu eines gemeinsam errichteten Wirtschaftsbetriebes (Genossenschaftsbetrieb) mit folgenden Gesellschaftszwecken: a Die Genossenschaft hat insbesondere das Ziel im Verbund der Genossenschaft Menschen zu ihrem Recht zu verhelfen. Es sollen finanzielle Mittel zur Verfügung gestellt werden um Prozessfinanzierungen für Verbraucher zu ermöglichen. b) Geschäfte mit Nichtmitgliedern sind zulässig. c.
Interessengemeinschaften
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