Organisation der Beförderung von Paketen und die Beförderung von Paketen in Europa, insbesondere durch die Kooperation von mittelständischen Spediteuren, die Übernahme der Geschäftsführung in der durch eine besondere Kooperationsvereinbarung fixierten Zusammenarbeit sowie die Vergabe von Franchisen durch den Abschluß von Franchiseverträgen. Der Begriff 'Paket' im Sinne des GmbH-Vertrages ist ein Packstück, das ein Gewicht von max. 31,5 kg hat, die Maße von 3,00 m (gemessener Umfang + Länge) bzw. eine Länge von 1,75 m nicht überschreitet und als Abrechnungs- und Organisationseinheit behandelt wird. Die Gesellschaft kann sich zur Erreichung des Gesellschaftszweckes an anderen Unternehmen gleicher oder ähnlicher Art beteiligen. Die Gesellschaft kann ihre Erfahrungen aus der breit gestreuten Beförderung von Paketen und die Anwendung der von ihr entwickelten Organisationsverfahren und Prinzipien entgeltlich Dritten gestatten, sofern gewährleistet ist, daß dem Unternehmen dadurch keine Konkurrenz erwächst. Die Gesellschaft ist berechtigt, Zweigniederlassungen im Inland und Ausland zu errichten und mit mittelständischen Partnern zu kooperieren. Die Gesellschaft ist berechtigt, internationale Paketdienste zu gründen oder sich daran zu beteiligen.
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