1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts \"Steuerbegünstigte Zwecke\" der Abgabenordnung. 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung von Wissenschaft und Forschung, der Volks- und Berufsbildung sowie die selbstlose Unterstützung von Personen, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes auf die Hilfe anderer angewiesen sind. 3. Der Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch Beratungsleistungen zur Förderung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, die Entwicklung und Bereitstellung von Produkten und Dienstleistungen zum Einbezug von Menschen mit Behinderungen, einen Beratungstransfer wissenschaftlicher Erkenntnisse zur Verwirklichung der Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, die Förderung eines gesellschaftlichen Dialogs von Menschen mit Behinderungen und Akteuren aus Wissenschaft, Politik, Zivilgesellschaft und Wirtschaft, die Schärfung des Bewusstseins für die Fähigkeiten, Lebenswelten, Lebenslagen und Bedarfe von Menschen mit Behinderungen sowie die Förderung der therapeutischen Betreuung und Eingliederung sowie Wiedereingliederung von Menschen mit Behinderungen in den Arbeitsmarkt. 4. Der Satzungszweck wird auch verwirklicht durch planmäßiges Zusammenwirken im Sinne des § 57 Abs. 3 AO mit Gesellschaftern, die die Voraussetzungen der §§ 51 bis 68 AO erfüllen, insbesondere durch - Bildungs-, Begleitungs- und Unterstützungsleistungen für Menschen mit Behinderungen, die die Tätigkeitsbereiche der Gesellschafter betreffen (bspw. in der beruflichen Bildung oder zur Eingliederung oder Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt) oder die den Gesellschaftern neue Tätigkeitsbereiche eröffnen, - fachliche Beratungen zur Unterstützung der Gesellschafter bei der strategischen Weiterentwicklung sowie bei Organisations- und Personalentwicklungsmaßnahmen, - Leistungen für die Interessenvertretungen (bspw. Werkstattrat, Frauenbeauftragte, Wohnbeirat, Angehörigenbeirat, Betriebsrat) bei den Gesellschaftern, - Leistungen für die Gesellschafter zur Wirksamkeitszielsetzung, Evaluation und Berichterstattung, - Leistungen für die Gesellschafter zur Projektentwicklung, -finan- zierung, -umsetzung und zum Projektmanagement, - die Beteilung an Projekten sowie Forschungs- und Entwicklungsvorhaben im Auftrag für die Gesellschafter oder in Kooperation mit ihnen, - Unterstützung der Gesellschafter bei der Vernetzung mit Akteuren aus Wirtschaft, Wissenschaft, Politik, Verwaltung, Selbstvertretung und Zivilgesellschaft, - die Organisation und Durchführung von Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für Mitarbeitenden (auch ehrenamtlich tätige) und Angestellte der Gesellschafter, außerhalb der Gesellschafter und bei Bildungsträgern. 5. Die Gesellschaft ist selbstlos tätig; es verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke. 6. Mittel der Gesellschaft dürfen nur für die satzungsmäßigen Zwecke verwendet werden.
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