1. Gegenstand der Gesellschaft sind der Rettungsdienst (Notfallrettung und Krankenbeförderung), die Durchführung von Blut- und Organtransporten sowie sämtlich damit zusammenhängende und den Gesellschaftszweck fördernde Tätigkeiten. Darüber hinaus erbringt die Gesellschaft im Rahmen ihrer in § 3 Abs. 4 dargestellten Einbindung in die Gesamtorganisation des Deutschen Roten Kreuzes im Einzelfall Leistungen und Dienste im Bereich - der Hilfe für die Opfer von Naturkatastrophen und anderer Notsituationen, - des Katastrophenschutzes und der Katastrophenhilfe, - der Ersten Hilfe bei Notständen und Unglücksfällen, - der Verhütung und Linderung menschlicher Leiden, die sich aus Krankheit, Verletzung, Behinderung oder Benachteiligung ergeben, - der Förderung der Wohlfahrt und Gesundheit, - der Wohlfahrtspflege, insbesondere für Familien, alte Menschen, Kranke, Behinderte, Flüchtlinge, Emigranten und Wohnungslose. 2. Der unter Abs. 1 bezeichnete Satzungszweck wird insbesondere verwirklicht durch die Beförderung von kranken, verletzten und behinderten Personen mit Fahrzeugen, die hierfür besonders eingerichtet sind, und durch Personal, das die erforderliche fachliche Qualifikation hat.
Sozialwesen
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