Förderung der Rettung aus Lebensgefahr, die Förderung des Wohlfahrtswesens und die selbstlose Unterstützung des in § 53 der Abgabeordnung (A0) genannten Personenkreises, sowie der Katastrophenschutz (u.a. Bergrettung, Wasserrettung) einschließlich der dazugehörigen Aktivitäten sowie die Durchführung rettungssportlicher Übungen und Wettbewerbe. Er wird insbesondere verwirklicht durch Krankentransporte und Notfallrettungseinsätze, vor allem durch Durchführung von Transporten hilfsbedürftiger, erkrankter und verunfallter Personen, wie auch die Erbringung von Leistungen zur Vermeidung oder Linderung der Schäden aus Beeinträchtigung, Erkrankung und Unfällen. Der Satzungszweck wird auch dadurch verwirklicht, dass die Gesellschaft Mittel zur Verwirklichung des vorgenannten steuerbegünstigten Zweckes beschafft und an andere steuerbegünstigte Körperschaften mit der Auflage weitergibt, sie ausschließlich und unmittelbar für einen Zweck einzusetzen, der dem vorgenannten Satzungszweck der Gesellschaft entspricht.
Sozialwesen
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