Gesellschaft verfolgt unmittelbar und ausschließlich gemeinnützige, mildtätige und kirchliche Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Wissenschaft und Forschung, Jugendhilfe, Unterstützung hilfsbedürftiger Personen und die Studentenhilfe. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Unterhaltung eines Studentenheimes, durch die Pflege der kulturellen Beziehungen zwischen deutschen und ausländischen Studenten und durch die Bereitstellung von Dienstwohnungen für Kirchendiener. Der Satzungszweck kann auch durch die ideelle und finanzielle Förderung anderer steuerbegünstigter Körperschaften zur Verwendung ausschließlich zur Verwirklichung derer steuerbegünstigter Zwecke der Förderung der Wissenschaft und Forschung, Jugendhilfe, Unterstützung hilfsbedürftiger Personen oder der Studentenhilfe verwirklicht werden. Im Übrigen kann die Gesellschaft auf dem Gesamtgebiet der kirchlichen Caritas tätig sein oder werden.
Sozialwesen
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