Private Vermögensverwaltung als Spezial-AIF nach § 2 Abs. 4 KAGB (Kapitalanlagegesetzbuch) durch den Erwerb, die Verwaltung, die Veräußerung und die Verwertung von (fast ausschließlich Minderheits-) Beteiligungen an Unternehmen (die "Investitionsobjekte"). Die Gesellschaft handelt ausschließlich auf eigene Rechnung. Die Gesellschaft hat die in § 2 Abs. 4 KAGB genannten Voraussetzungen für Spezial-AIF einzuhalten. Ein Vertrieb erfolgt ausschließlich an professionelle Anleger (§ 1 Abs. 19 Nr. 32 KAGB) bzw. semiprofessionelle Anleger (§ 1 Abs. 19 Nr. 33 KAGB). Eine Nachschusspflicht der Anleger ist ausgeschlossen.
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