1. Die Gesellschaft verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige und mildtätige Zwecke im Sinne des Abschnitts "Steuerbegünstigte Zwecke" der Abgabenordnung (AO). 2. Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der Altenhilfe und des Wohlfahrtswesens sowie die selbstlose Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO, die infolge ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustands auf die Hilfe anderer angewiesen sind. 3. Der Satzungszweck wird verwirklicht insbesondere durch die Unterhaltung und den Betrieb von Alten- und Pflegeheimen. 4. Der Satzungszweck kann auch verwirklicht werden durch die Beschaffung von Mitteln im Sinne des § 58 Nr. 1 AO zur Förderung der in Ziffer 2 genannten Zwecke durch andere steuerbegünstigte Körperschaften oder durch Körperschaften des öffentlichen Rechts. Diese haben die ihnen zugewandten Mittel ausschließlich und unmittelbar für ihre steuerbegünstigten Zwecke zu verwenden. Insbesondere sollen die Mittel nach § 58 Nr. 1 AO den zum Unternehmensverbund der DIAKO Waldeck-Frankenberg gehörenden steuerbegünstigten Körperschaften für deren steuerbegünstigte Zwecke zugewendet werden.
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