Förderung der Altenhilfe und des Wohlfahrtswesens. Dies geschieht durch die Pflege von körperlich, geistig oder seelisch kranken und alten Menschen im Sinne evangelischer Diakonie als Wesens- und Lebensäußerung der Evangelischen Kirche und in praktischer Ausübung christlicher Nächstenliebe durch von der Gesellschaft betriebene Einrichtungen. Dieser Zweck wird insbesondere verwirklicht durch die Unterhaltung und den Betrieb ambulanter, teil-, nachstationärer und stationärer Behandlungs-, Pflege-, Betreuungs- und Rehabilitationseinrichtungen zur häuslichen Pflege sowie zur Kranken-, Alten- und Familienpflege mit den sonstigen Nebenbetrieben und flankierenden Diensten, beispielsweise einem Menüservice, Reinigungsdienst oder Begleitdienst. Ferner kann das Unternehmen Tages- und Nachtpflege-, Rehabilitations- und Kurzzeitpflegeeinrichtungen, Einrichtungen des Betreuten Wohnens sowie mobile Hilfsdienste errichten, unterhalten und betreiben sowie offene Altenarbeit anbieten oder fördern.
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