Gesellschaft nimmt gemäß dem Auftrag Jesu Christi diakonische Aufgaben wahr. Sie weiß sich an Menschen gewiesen, die auf Grund ihrer gesundheitlichen, sozialen oder psychischen Situation einer besonderen Begleitung in Fürsorge, Beratung und Verkündigung bedürfen. Hierfür unterhält die Gesellschaft eine Vielzahl von Diensten und Angeboten, insbesondere in den Bereichen a) der Förderung der Religion, b) der Förderung der Kinder-, Jugend-, Familien- und Altenhilfe, c) der Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, d) der Förderung des Wohlfahrtswesens, insbesondere der Zwecke der amtlich anerkannten Verbände der freien Wohlfahrtspflege (§ 23 der Umsatzsteuer-Durchführungsverordnung), ihrer Unterverbände und ihrer angeschlossenen Einrichtungen und Anstalten, e) der Förderung der Hilfe für politisch, rassistisch oder religiös Verfolgte, für Flüchtlinge, Vertriebene, Aussiedler, Spätaussiedler, Kriegsopfer, Kriegshinterbliebene, Kriegsbeschädigte und Kriegsgefangene, Zivilbeschädigte und Behinderte sowie Hilfe für Opfer von Straftaten; Förderung des Andenkens an Verfolgte, Kriegs- und Katastrophenopfer; Förderung des Suchdienstes für Vermisste, Förderung der Hilfe für Menschen, die auf Grund ihrer geschlechtlichen Identität oder ihrer geschlechtlichen Orientierung diskriminiert werden, f) der Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens, g) der Förderung der Fürsorge für Strafgefangene und ehemalige Strafgefangene, h) der Förderung der Gleichstellung unabhängig vom Geschlecht der Person, i) der Förderung des Schutzes von Ehe und Familie, j) der allgemeinen Förderung des demokratischen Staatswesens im Geltungsbereich dieses Gesetzes; hierzu gehören nicht Bestrebungen, die nur bestimmte Einzelinteressen staatsbürgerlicher Art verfolgen oder die auf den kommunalpolitischen Bereich beschränkt sind, k) der selbstlosen Unterstützung hilfsbedürftiger Personen im Sinne des § 53 AO, l) der Förderung des bürgerschaftlichen Engagements zugunsten der vorgenannten gemeinnützigen und mildtätigen Zwecke. Die Satzungszwecke werden unter anderem dadurch verwirklicht, indem die Gesellschaft Beratungsstellen unterhält (beispielsweise Suchtberatung, Schwangerschaftsberatung, Schuldnerberatung, Erziehungsberatung, Straffälligenberatung, soziale Betreuung in der Abschiebehaft, Rückkehrberatung für Migranten und Asylbewerber), Altenhilfe durch Heim, Sozialstation und Tagespflege umsetzt, Angebote für Menschen mit Behinderung nach BTHG unterbreitet, Geschäftsführer oder Mitarbeiter sich in Gremien der Diakonie und Kirche engagieren und inklusive Maßnahme betreibt. Die Satzungszwecke werden auch verwirklicht im Rahmen eines planmäßigen Zusammenwirkens im Sinne des § 57 Abs. 3 AO mit der Adelheid-IN gGmbH, Magdeburg, durch das Erbringen oder die Inanspruchnahme von Dienstleistungen aller Art, durch Nutzungsüberlassungen oder durch Lieferungen. Zu den in Anspruch genommenen Leistungen gehören insbesondere Gastronomie-, Verpflegungs-, Catering-, Veranstaltungsservice- sowie Gebäudereinigungs-, Hausmeister- und Grünanlagenpflegedienstleistungen. Zu den erbrachten Leistungen gehören insbesondere Verwaltungsleistungen (Finanzbuchhaltung, Lohnabrechnung, Personalverwaltung) und Öffentlichkeitsarbeit.
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