(1) Der Gesellschaft (Körperschaft) verfolgt ausschließlich und unmittelbar gemeinnützige Zwecke im Sinne des Abschnitts \"Steuerbegünstigte Zwecke\" der Abgabenordnung. Zweck der Gesellschaft (Körperschaft) ist die Förderung der Religion, die Förderung der Erziehung, Volks- und Berufsbildung einschließlich der Studentenhilfe, die Förderung internationaler Gesinnung, der Toleranz auf allen Gebieten der Kultur und des Völkerverständigungsgedankens. Der Satzungszweck wird verwirklich insbesondere durch die Organisation und Durchführung von Pilgerreisen in der Tradition der tibetisch-buddhistischen Karma-Kagyü-Linie. Die Pilgerreisen werden als Studienreisen mit festem Lehr- und Reiseplan ausgestaltet. Es besuchen Gruppen von Angehörigen der buddhistischen Religion verschiedene, klassische buddhistische Pilgerstätten insbesondere in Asien (z.B. Lumbini, Geburtsort des Buddha, Sarnath, Ort der ersten Lehrrede, Bodhgaya, Ort seiner Erleuchtung). Die Teilnehmer erhalten von im Buddhismus ausgebildeten Reiseleitern und lokalen buddhistischen Würdenträgern historische und religiöse Erklärungen, traditionelle buddhistische Belehrungen, Übertragungen und Ermächtigungen. An den buddhistischen Pilgerorten besteht Gelegenheit zur religiösen Praxis. Die Pilgerreisen dienen nicht der Freizeitgestaltung. (2) Die Gesellschaft (Körperschaft) ist selbstlos tätig; sie verfolgt nicht in erster Linie eigenwirtschaftliche Zwecke.
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