1.Zweck der Gesellschaft ist die Förderung der -Bildung, einschließlich der Studentenhilfe -Entwicklungszusammenarbeit 2.Der Satzungszweck wird insbesondere durch folgende Tätigkeiten verwirklicht: Der Hauptzweck der DIBBI GmbH- Gemeinnützig ist Unterstützung der beruflichen Integration von Menschen mit geringen oder keinen beruflichen Perspektiven in die Gesellschaft. Ein weiteres Ziel der Gesellschaft ist es, die illegale Einwanderung junger Menschen aus Drittländern, insbesondere aus dem Nahen Osten und Nordafrika, zu verringern. Indem berufliche Perspektiven in den betreffenden Ländern angeboten werden, wird der Druck der illegalen Einwanderung verringert. a) Die Förderung der Integration in die Arbeitswelt durch Bildung oder Berufsausbildung der Zielgruppe wird von "DIBBI" angeboten, da sich als anerkannter Bildungsträger akkreditieren und die entsprechenden Bildungsmaßnahmen zertifizieren lässt, um sie anschließend den Klienten anbieten zu können. Unsere Bildungsmaßnahmen sind: b) Berufsorientierte Sprachkurse für die Stufen A1, A2, B1, B2, C1 c) Die Bildungsmaßnahme Zugang zum Arbeitsmarkt und deutsche Konversation. Mit individualisiertem Lernen und interkultureller Kompetenz sollen in wenigen Wochen gute Niveaus in den Grund- und Schlüsselkompetenzen erreicht werden sowie eine Annäherung an den Arbeitsmarkt erfolgen, verbunden mit der Verbesserung der Deutschkenntnisse. d) Die Baukastensystem Maßnahme: Verbesserung der Integrationschancen von Migranten. Verschiedene Lernmodule ermöglichen es, effektive Ziele im Bereich der beruflichen Kompetenzen zu erreichen und sich dem Ausbildungs- und Arbeitsmarkt auf der Grundlage eines authentischen Profils zu nähern. e) Coaching-Maßnahme "My Way". Diese Trainingsmaßnahme ermöglicht es, die Kompetenzen der Teilnehmer zu ermitteln und mit den Anforderungen des Arbeits- und Ausbildungsmarktes zu vergleichen. Diese Maßnahme versetzt die Teilnehmer in die Lage, ihre persönlichen Kompetenzen und Fähigkeiten besser zu erkennen und für sich selbst mögliche Schlüsselziele auf der Grundlage ihres beruflichen Werdegangs oder ihrer Berufsausbildung zu definieren. Diese Bildungsmaßnahmen werden im Rahmen der Zertifizierungsprozesse durch ein staatliches Audit beaufsichtigt. Im Rahmen des Zertifizierungsprozesses werden die Lehrpläne und die Anzahl der für die Umsetzung der Maßnahme beschäftigten Personen sorgfältig überprüft. Bei der Entwicklung weiterer Maßnahmen werden wir uns auf die Bedürfnisse des Marktes und die Akzeptanz der Zielgruppe konzentrieren. Maßnahmen in Entwicklungsländern werden durch soziopolitische Entwicklungen berücksichtigt. Die in den Entwicklungsländern angebotenen Bildungsmaßnahmen sind: a) Berufsorientierte Sprachkurse für die Stufen A1, A2, B1, B2, C1 b) Die Bildungsmaßnahme Case- Management. Diese Maßnahme ist eine Maßnahme zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung in den Arbeitsmarkt. c) Verkürzte Ausbildung als Gesundheits- und Pflegeassistenz d) Verkürzte Ausbildung als Altenpflegeassistenz e) "Perspektiven für Flüchtlinge- Potentiale erkennen, Integration ermöglichen" (PerF). Diese Maßnahme wird für Flüchtlinge in Flüchtlingszentren angeboten. Die Maßnahme PerF stellt eine Reihe von Lernprozessen zur Verfügung, die zur Ermittlung des individuellen beruflichen Wissens dienen. f) Die Maßnahme Basiskompetenzen für Geringqualifizierte. Durch den Erwerb von Grund- und Schlüsselkompetenzen ermutigen wir die Teilnehmer, trotz oder gerade wegen ihres geringen Wissenstandes für Interaktionen. Dieses Satzungsziel wird insbesondere durch eine intensive Öffentlichkeitsarbeit gefördert. Zu diesem Zweck werden Informationsveranstaltungen, Werbung über soziale Netzwerke und persönliche Gespräche organisiert. Durch Informationsveranstaltungen wird das Interesse der potenziellen Teilnehmergruppe geweckt und das Interesse an Erziehungsmaßnahmen gefördert. Die Themen Dieser Öffentlichkeitsarbeit sind: a) Vorteile einer Berufsausbildung, besonders einer dualen Ausbildung b)
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