Tätigkeit als Bauträger, die Übernahme von Bauvorhaben als Generalübernehmer und Generalunternehmer, der Vertrieb, die Projekterarbeitung und Projektentwicklung im Immobilienbereich, die Erbringung von Baunebenleistungen, soweit diese keine eintragungspflichtigen Handwerkerleistungen zum Gegenstand haben. Eine Ausführung durch die Gesellschaft selbst erfolgt nur im Rahmen des öffentlichrechtlich Zulässigen, d.h. soweit dazu keine besonderen Erlaubnisse notwendig sind oder die Gesellschaft Inhaber derartiger öffentlich-rechtlicher Erblaubnisse im weiteren Sinne ist. Weiterhin die Erbringung von Dienstleistungen im Bereich der Bauwirtschaft, insbesondere die Erbringung organisatorischer Dienste und Koodinationsleistungen, bei und nach der Auftragserteilung. Die Gesellschaft ist auch berechtigt, den Betrieb oder Teile ihrs Betriebes an nahe stehende Unternehmen zu verpachten oder in sonstiger Weise zur Nutzung zu überlassen und Betriebe mit gleichem oder ähnlichem Unternehmensgegenstand ganz oder teilweise zu pachten.
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