Förderung der Jugendhilfe, die Förderung des Schutzes von Ehe und Familie, die Förderung des öffentlichen Gesundheitswesens und die Hilfe für seelisch, psychisch oder geistig behinderte und von Behinderung bedrohter Personen, sowie die Hilfe für hilfsbedürftige Personen i. S. de. § 53 AO (mildtätige Zwecke). Die Zweckverwirklichung erfolgt insbesondere durch - die Betreibung einer Kindertagespflege nach §23 SGB VIII - Betreiben einer Kindertagesstätte nach § 14 KitaG - Betreiben von Wohngruppen zur stationären Unterbringung von Menschen nach §§ 34, 35a, 41 SGB VIII und §§ 53, 67, SGB XII - betreutes Wohnen für Menschen nach §§ 34, 35a, 41 SGB VIII und §§53, 67 SGB XII - sozialpädagogische Familienhilfe nach § 31 SGB VIII - Eingliederungshilfe für seelisch, psychisch oder geistig behinderten oder von Behinderung bedrohter Personen und Personen in besonderen Lagen nach §§ 35, 35a, 53, 54 SGB VIII und §§ 53, 67 SGB XII - Betreiben einer Beratungsstelle nach §§ 18, 28, 31 SGB VIII - Betreiben von rechtlichen Betreuungen nach § 1896 BGB - Betreiben einer auch aufsuchenden heilpädagogischen Praxis zur Beratung von Kindern, Jugendlichen und Familien in Bezug auf Vermeidung von Kindeswohlgefährdungen und Begleitungen von Gefährdungssituationen, sowie von Prävention durch Erziehungs- und Paarberatung in den Bereichen Gewaltabbau, Entspannung, Training von alternativen Handlungsstrategien, Körperarbeit, Verbesserung des Selbstbildes, Kompetenzaufbau und Selbstwertsteigerung - Anwendung von Techniken sind Coaching, supervisorische Analyse, systemische Aufstellungsarbeit, praktische Übungen, Arbeit durch Anwendungen am Körper und Beratung und Ernährungsberatung -Reflexintegration-Training zur Behandlung von ADHS, Konzentrationsstörungen, Entwicklungsverzögerungen, Verhaltensauffälligkeiten, Lese-Rechtschreib-Schwäche, Dyskalkulie und fehlendem Körpersinn. Weiterer Zweck der Gesellschaft liegt darin, Personen zur Teilhabe am Arbeitsleben zu befähigen. Es werden konkrete Leistungen in der Form erbracht, dass die Verbesserung der Erwerbsfähigkeit sowie die nachhaltige berufliche Teilhabe gefördert werden. Dies erfolgt durch konkrete Arbeitsangebote in vorbereiteten Werkstätten und Arbeitsvorrichtungen in Form von handwerklichen Tätigkeiten im Bereich sämtlicher Arbeiten zur hauswirtschaftlichen Versorgung und haushaltsnahen Handwerker- und Dienstleistungen. Hierzu werden geeignete Betriebsräume und Werkstätten durch die Gesellschaft eingerichtet und mit entsprechenden Betriebsmitteln und Arbeitsvorrichtungen versehen, die dann durch die förderfähigen Personen für die o. g. Zwecke benutzt werden können. Zur Erfüllung ihrer Aufgaben kann sich die Gesellschaft auch Einrichtungen anderer Rechtsformen bedienen oder solche Einrichtungen schaffen. Es können Zweckbetriebe errichtet werden.
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Sozialwesen
Kindergärten, Kindertagesstätten und Kinderkrippen
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