Anlagestrategieberatung für Kapitalverwaltungsgesellschaften (AIFM) (ausschließlich) in Bezug auf Fonds, die im Bereich Erwerb von Grundstücken zur Entwicklung bis zur Baugenehmigung und anschließende Veräußerung tä- tig sind. Die Gesellschaft erbringt ferner erlaubnisfreie Dienst- und Beratungsleistungen für Dritte in Bezug auf den Erwerb, die Entwicklung (einschließlich vorbereitender Planungen), das Halten und Verwalten (einschließlich der Vermietung) sowie ggf. die vollständige oder teilweise Ver- äußerung von Grundstücken oder grundstücksgleichen Rechten sowie von Gesellschaften, die unmittelbar oder mittelbar Grundstücke oder grundstücksgleiche Rechten halten oder noch erwerben sollen. Ausgenommen sind jedoch erlaubnispflichtige Tä- tigkeiten insbesondere nach der Gewerbeordnung (GewO), nach dem Gesetz über das Kreditwesen (KWG), dem Kapitalanlagegesetz (KAGB) oder dem Wertpapierinstituts-Gesetz (WpIG). Insbesondere erbringt die Gesellschaft keine Tätigkeiten, die eine Erlaubnis nach § 20 KAGB, §§ 1, 32 KWG, § 15 WpIG oder nach §§ 34c oder 34f GewO erfordern.
Sonstige: Dienstleistungen & Service
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